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WEG-Recht

Wohneigentum wird immer beliebter. Bei Objekten mit mehreren Eigentumswohnungen und mehreren Eigentümern wird dabei regelmäßig eine Eigentümergemeinschaft gebildet, innerhalb derer es zu Problemen kommen kann. Wir beraten Sie in allen Fragen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir vertreten Sie in der Eigentümerversammlung, überprüfen getroffene Beschlüsse und vertreten Sie falls notwendig in Beschlussanfechtungsverfahren.

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BGH: Vereine können Strafen für das Zünden von Pyrotechnik an verantwortliche Zuschauer weitergeben (BGH , Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16)
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