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Medizinrecht

Unsere Aufgabengebiete sind die aktuellen und grundsätzlichen Themen aus den Bereichen des Arzt- und Medizinrechts. Hierzu zählen die klassischen Bereiche wie Arzthaftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern und damit die Abwehr von Schadenersatzforderungen der Patienten, Vertragsarztrecht und ärztliche Kooperationen ebenso wie die Praxisstrategie und die Wirtschaftsberatung der Ärzte und Zahnärzte, als auch die Kenntnis im Bereich des Apothekenrechts. Wir begleiten die berufliche Tätigkeit der jeweiligen Leistungserbringer von der Approbation über die Zulassung bis zum Verkauf der Praxis. Ebenso sind wir Ansprechpartner für Krankenhäuser, die dort beschäftigten Chefärzte und Assistenten und alle anderen Leistungserbringer gem. SGB V und stehen für die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren sowie die Durchführung von Verträgen über die integrierte Versorgung zur Verfügung.

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BGH: Vereine können Strafen für das Zünden von Pyrotechnik an verantwortliche Zuschauer weitergeben (BGH , Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16)
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