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Verkehrsunfallrecht

Nach Unfällen versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. Wir stellen sicher, dass alle Schadenspositionen auch in der Ihnen zustehenden Höhe durchgesetzt werden. Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.

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BGH: Vereine können Strafen für das Zünden von Pyrotechnik an verantwortliche Zuschauer weitergeben (BGH , Urteil vom 22.09.2016 - VII ZR 14/16)
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