02. März 2018
Der BGH hat am 01.03.2018 das Urteil des Landgericht Berlin, das 2 Raser nach einem illegalen Autorennen zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt hatte, aufgehoben.
Das Urteil des Landgerichts Berlin war umstritten. Die 2 Angeklagten führten am 01.02.2016 auf dem Ku´damm in Berlin ein spontanes Autorennen durch. Dabei fuhren sie nahezu nebeneinander bei Rot mit Geschwindigkeiten zwischen ca. 140 und 170 km/h in einen Kreuzungsbereich ein und stießen dort mit einem bei grünem Ampellicht von rechts kommenden Fahrzeug zusammen. Der Fahrer dieses Fahrzeugs verstarb noch am Unfallort.
Das Landgericht Berlin hatte bei diesem Geschehensablauf ein vorsätzliches Tötungsdelikt angenommen. Dies sah der BGH anders. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Angeklagten die Möglichkeit eines für einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlichen Ausgangs ihres Rennens erst erkannt und billigend in Kauf genommen, als sie in die Unfallkreuzung einfuhren.
Das Landgericht hatte genau für diesen Zeitpunkt aber festgestellt, dass keine Möglichkeit mehr bestand, den Unfall zu verhindern. Damit ist das zu dem tödlichen Unfall führende Geschehen bereits unumkehrbar in Gang gesetzt worden, bevor die für einen Tötungsvorsatz erforderliche Vorstellung bei den Angeklagten entstanden war.
Entsprechend muss der Fall noch einmal neu verhandelt werden. Das Landgericht Berlin wird prüfen müssen, ob in einer neuen Verhandlung der Tötungsvorsatz anders nachgewiesen werden kann.
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