20. Oktober 2017
Der neue Bußgeldkatalog nimmt das Fehlverhalten ins Visier, welches in den letzten Jahren besonders gefährlich im Straßenverkehr war.
Für das Unterlassen des Bildens der Rettungsgasse werden nun auch ohne konkrete Behinderung 200 Euro fällig (und ein Punkt in Flensburg). Vorher waren es nur 20 Euro.
Mit Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot;
Mit einer hieraus entstandenen Gefährdung sind es 280 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Bei zusätzlicher Sachbeschädigung sind es 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Wer einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn schafft, wird mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. (Gefährdung 280 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; Sachbeschädigung 320 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot).
Neben dem Verbot der Nutzung des Handys am Steuer werden nunmehr auch Tablets, E-Book-Reader, das Surfen im Netz sowie das händische Verfassen (Eintippen) von elektronischen Nachrichten von der Norm erfasst. Die genannten Geräte sind nicht abschließend.
Das Bußgeld wurde von bislang 60 Euro auf 100 Euro und einem Punkt erhöht (mit Gefährdung 150 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; mit Sachbeschädigung 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot).
Wer das Handy auf dem Fahrrad nutzt, zahlt nun 55 Euro statt bisher 25 Euro.
Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nur zulässig, wenn der Motor vom Fahrer vollständig ausgeschaltet wurde. Die Start-Stopp-Automatik nützt also nichts mehr, wenn das Fahrzeug selbständig gerade den Motor abgeschaltet hat.
Verboten ist nun auch die Verhüllung des Gesichts während der Fahrt. Das Verbot betrifft nicht nur Burka und Niqab, sondern jede Gesichtsverhüllung.
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